Organisation des Luftrettungsdienstes
Für den erweiterten Katastrophenschutz stellt das Bundesministerium des Innern über die Innenministerien der Länder Zivilschutzhubschrauber (ZSH) zur Verfügung. Sie unterstehen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und sollen als Führungs-, Lenkungs- und Erkundungsmittel, sowie zum Transport von Einsatzpersonal und -ausstattung bei Katastrophen eingesetzt werden.
Kontakt
Luftrettungszentrum
Christoph 7 Kassel
Tel: (05 61) 36 750
info(at)christoph7.org
Hansteinstraße 29
34121 Kassel
Da die Hubschrauber außerhalb dieses Einsatzspektrums nicht ungenutzt bleiben sollen, können die Länder den Hubschrauber im Rettungsdienst einsetzen.
Träger der Luftrettung ist gemäß dem Hessischen Rettungsdienstgesetz das Land. Zuständig ist das Hessische Sozialministerium. Dieses hat als Durchführungsbehörde für die Luftrettung in Hessen das Regierungspräsidium in Gießen bestimmt.
Die DRK-Rettungsdienst Kassel gemeinnützige GmbH und die DRK-Kliniken Nordhessen gemeinnützige GmbH sind seit nunmehr 45 Jahren in Verbindung mit der Bundespolizei mit der Durchführung der Luftrettung für den Standort Kassel beauftragt.